Die Befrderung von Grungsessig und Essigsure in Lebensmittelqualitt mit hchstens 25 Masse-% reiner Sure unterliegt nur den folgenden Vorschriften:

a) Verpackungen, einschlielich Gropackmittel (IBC) und Groverpackungen, sowie Tanks mssen aus rostfreiem Stahl oder Kunststoff hergestellt sein, der gegenber Grungsessig und Essigsure in Lebensmittelqualitt dauerhaft korrosionsfest ist.

b) Verpackungen, einschlielich Gropackmittel (IBC) und Groverpackungen, sowie Tanks mssen mindestens einmal jhrlich einer Sichtprfung durch den Eigentmer unterzogen werden. Die Ergebnisse dieser Prfungen sind aufzuzeichnen und fr mindestens ein Jahr aufzubewahren. Beschdigte Verpackungen, einschlielich Gropackmittel (IBC) und Groverpackungen, sowie Tanks drfen nicht befllt werden.

c) Verpackungen, einschlielich Gropackmittel (IBC) und Groverpackungen, sowie Tanks mssen so befllt werden, dass das Fllgut nicht verschttet wird oder an der Auenseite anhaftet.

d) Dichtungen und Verschlsse mssen gegenber Grungsessig und Essigsure in Lebensmittelqualitt widerstandsfhig sein. Verpackungen, einschlielich Gropackmittel (IBC) und Groverpackungen, sowie Tanks mssen durch den Verpacker und/oder den Befller so dicht verschlossen werden, dass unter normalen Befrderungsbedingungen kein Fllgut austritt.

e) Zusammengesetzte Verpackungen mit einer Innenverpackung aus Glas oder Kunststoff (siehe Unterabschnitt 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P 001), die die allgemeinen Verpackungsvorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.1.4, 4.1.1.5, 4.1.1.6, 4.1.1.7 und 4.1.1.8 erfllen, drfen verwendet werden.

Die brigen Vorschriften des ADR gelten nicht.